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LG Freiburg, 16.07.1981 - 3 S 66/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung; Neufahrzeug; Rostschäden; Standzeit; Zugesicherte Eigenschaft; Neuwertigkeit
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1061
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79
Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs
Auszug aus LG Freiburg, 16.07.1981 - 3 S 66/81
Wird ein "neuer Wagen" bestellt, so handelt es sich nicht lediglich um die bloße Warenbezeichnung als vertragliche Festlegung der Kaufsache; vielmehr ist nach der Verkehrsanschauung davon auszugehen, daß der Verkäufer in bindender Weise die Gewähr übernimmt, daß der neue Wagen auch "fabrikneu" ist (BGH NJW 80, 2127 (2128); OLG Karlsruhe DAR 77, 323 = VersR 1978, 285 (L)).Im vorliegenden Fall war der verkaufte Wohnanhänger nicht "fabrikneu", weil er beim Hersteller und bei der Bekl. insgesamt zehn Monate gestanden hatte, ehe er an den Kl. ausgeliefert wurde, und weil er standzeitbedingte Rostschäden aufwies, die eine teilweise Nachlackierung erforderlich machten (BGH NJW 80, 1097 (1098); 80, 2127 (2128); OLG Karlsruhe DAR 77, 323 = VersR 1978, 285 (L); Thamm BB 71, 1543; a. A. Schmid DAR 81, 43 (45)... Unerheblich ist, ob die Rostschäden vor der Übergabe fachmännisch nachgebessert worden sind, da die einmal verlorene Eigenschaft "fabrikneu" nicht durch.
- OLG Karlsruhe, 22.12.1976 - 6 U 215/76
Nachbesserung; Fehlschlag; Gewährleistung; Wiederaufleben
Auszug aus LG Freiburg, 16.07.1981 - 3 S 66/81
Wird ein "neuer Wagen" bestellt, so handelt es sich nicht lediglich um die bloße Warenbezeichnung als vertragliche Festlegung der Kaufsache; vielmehr ist nach der Verkehrsanschauung davon auszugehen, daß der Verkäufer in bindender Weise die Gewähr übernimmt, daß der neue Wagen auch "fabrikneu" ist (BGH NJW 80, 2127 (2128); OLG Karlsruhe DAR 77, 323 = VersR 1978, 285 (L)).Im vorliegenden Fall war der verkaufte Wohnanhänger nicht "fabrikneu", weil er beim Hersteller und bei der Bekl. insgesamt zehn Monate gestanden hatte, ehe er an den Kl. ausgeliefert wurde, und weil er standzeitbedingte Rostschäden aufwies, die eine teilweise Nachlackierung erforderlich machten (BGH NJW 80, 1097 (1098); 80, 2127 (2128); OLG Karlsruhe DAR 77, 323 = VersR 1978, 285 (L); Thamm BB 71, 1543; a. A. Schmid DAR 81, 43 (45)... Unerheblich ist, ob die Rostschäden vor der Übergabe fachmännisch nachgebessert worden sind, da die einmal verlorene Eigenschaft "fabrikneu" nicht durch.
- BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
Fabrikneuheit eines Kfz
Auszug aus LG Freiburg, 16.07.1981 - 3 S 66/81
Im vorliegenden Fall war der verkaufte Wohnanhänger nicht "fabrikneu", weil er beim Hersteller und bei der Bekl. insgesamt zehn Monate gestanden hatte, ehe er an den Kl. ausgeliefert wurde, und weil er standzeitbedingte Rostschäden aufwies, die eine teilweise Nachlackierung erforderlich machten (BGH NJW 80, 1097 (1098); 80, 2127 (2128); OLG Karlsruhe DAR 77, 323 = VersR 1978, 285 (L); Thamm BB 71, 1543; a. A. Schmid DAR 81, 43 (45)... Unerheblich ist, ob die Rostschäden vor der Übergabe fachmännisch nachgebessert worden sind, da die einmal verlorene Eigenschaft "fabrikneu" nicht durch.